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SPRACHSCHULE UND BILDUNGSTRÄGER 


DER ALLGEMEINE INTEGRATIONSKURS 
Die häufigste Form des Integrationskurses

Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs mit insgesamt 600
Unterrichtsstunden (UE) sowie einem Orientierungskurs von
100 UE . Basis- und Aufbausprachkurs sind unterteilt in 3 Blöcke von jeweils 100 UE. Dieser
modulare Aufbau in insgesamt sechs Kursabschnitte mit jeweils 100 UE ermöglicht eine
Differenzierung der Teilnehmer nach Vorkenntnissen und Lerntempo sowie einen flexiblen
Wechsel des Kurses.

Der Orientierungskurs in deutscher Sprache schließt sich an den Sprachkurs an.

Der Sprachkurs umfasst mindestens 5 und höchstens 25 UE pro Woche. Die Teilnehmerzahl
ist auf höchstens 20 Personen pro Kurs begrenzt. Das Wiederholen oder Überspringen von
Kursabschnitten ist möglich; ebenso ein Wechsel des Kursträgers nach einem Kursabschnitt.

Am Ende des Integrationskurses finden eine Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch, die der
Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des ​
Europarats (GER) entspricht, sowie ein Test zum Orientierungskurs statt, womit die
erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachgewiesen werden kann.

Kursziel

 Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb „ausreichender Sprachkenntnisse“. Dies entspricht
dem Niveau B 1 auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER). Damit werden Zuwanderer in die Lage versetzt, sich im täglichen Leben in
ihrer Umgebung selbständig zurechtzufinden und entsprechend ihrem Alter und
Bildungsstand ein Gespräch zu führen und sich schriftlich auszudrücken.
Im Orientierungskurs sollen Alltagswissen sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und
Geschichte Deutschlands vermittelt werden. Insbesondere die Werte des demokratischen
Staatswesens und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und
Religionsfreiheit sollen den Zuwanderern näher gebracht werden.

Teilnahme

Ein Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für die
Ausländer, die nach dem AufenthG erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen auf Dauer
angelegten Aufenthalt erhalten. Ausgenommen sind dabei Ausländer, die bereits über
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen oder die aus anderen Gründen
keinen Integrationsbedarf haben, ferner schulpflichtige Kinder und junge Erwachsene, die
eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn hier fortsetzen. Im
Übrigen ist der Teilnahmeanspruch auf zwei Jahre befristet.
Für bestimmte Gruppen von Ausländern besteht eine Verpflichtung, den Integrationskurs zu
besuchen. Dies betrifft Ausländer, die von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert werden,
weil sie Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen oder in besonderer
Weise integrationsbedürftig sind. Hierdurch wird die Integration der bereits hier lebenden
Ausländer verbessert. Sie können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme
zugelassen werden und sind dann zur Teilnahme verpflichtet.
Für Spätaussiedler und ihre Ehegatten oder die Abkömmlinge ergibt sich der
Teilnahmeanspruch aus dem Bundesvertriebenengesetz (§ 9 BVFG).

Unterrichtszeiten
Unsere Kurse finden in den Zeiten von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Weitere Informationen zu den aktuellen Kursangeboten können Sie telefonisch oder per E-
Mail anfragen.